Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können ausschließlich natürliche Personen werden. Theoretisch kann jeder, der sich an der Erfüllung des Vereinszwecks im Rahmen des Zweckbetriebs beteiligen möchte, Mitglied werden.

Mitglieder gestalten aktiv das Vereinsleben. So entscheiden sie etwa die Besetzung der Vereinsämter in der jährlichen Hauptversammlung, beschließen die Satzungsänderung oder treffen andere wichtige Entscheidungen. Sofern dies erforderlich ist, können auch abseits der regulären Mitgliederversammlung solche Versammlungen abgehalten werden – zuständig für die Einberufung ist der Vorstand.

Alle Mitglieder können für die Vereinsorgane kandidieren – etwa den Vorstand, bestehend aus 2 Vorsitzenden und einem Schatzmeister, oder dem Kassenprüfer. Zudem kann sich jedes Vereinsmitglied an den Ausschüssen des Vereins beteiligen.

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