Gebührenordnung

Derzeit gilt die Gebührenordnung vom 13. Oktober 2018 in der geänderten Fassung vom 14. Februar 2022.

Ziffer 2 – Vereins-Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft im Verein wird jährlich zum Jahresbeginn ein Beitrag von 12,- Euro fällig.

Mitglieder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen nur einen ermäßigten Mitgliedschaftsbeitrag von 6,- Euro im Jahr.

Im Jahr des Beitritts wird nur der Beitrag ab dem Quartal des Beitritts fällig. Maßgeblich ist hierbei das Datum, ab dem die Mitgliedschaft wirksam wird. Das Quartal, in dem der Beitritt liegt, wird in voller höhe fällig – vorhergehende Quartale des laufenden Jahres nicht.

Es besteht die Möglichkeit, in der Hauptversammlung die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Dies ist zum Beispiel für Mitglieder vorgesehen, die sich außerordentlich im Verein betätigen und in hohem Maße zum Zweckbetrieb beitragen, oder bei denen besondere Härtefälle oder wirtschaftliche Bedingungen bestehen.

Ziffer 2 – Tanz-Workshop

  1. Teilnahmebeitrag: Der Preis für eine einzelne Teilnahme beträgt 10 Euro, ermäßigt 5 Euro.
  2. Sammelbeitrag: Durch Vorab-Überweisung kann ein Teilnehmer den Beitrag für ein Zeitfenster vorab überweisen. Die angegebene Zeitdauer beginnt mit dem Mittwoch der auf den Überweisungseingang folgenden Woche (z.B. Eingang am Dienstag: Beginn ab dem Mittwoch der darauffolgenden Woche). Die Zeitdauer gilt ununterbrochen. Mit Eingang des Beitrags erhält der Teilnehmer eine Bestätigung über den Zahlungseingang, sowie den ersten davon erfassten Termin, wie auch den zuletzt erfassten Termin.

    Der Sammelbeitrag beträgt für 5 Wochen 45 Euro, für 10 Wochen 80 Euro und für 20 Wochen 140 Euro. Der ermäßigte Beitrag beträgt stets die Hälfte des regulären Beitrags.

    Fällt ein Workshop-Termin durch vom Verein zu vertretene Gründe ersatzlos aus, so wird der Zeitraum um eine weitere Woche verlängert. Über die Änderung und den neuen Endtermin wird der Teilnehmer per E-Mail informiert. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung innerhalb von zwei Wochen und macht von der Verlängerung keinen Gebrauch, wird der anteilige Betrag erstattet. Die Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzungszeitraum inkl. Verlängerung zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits verstrichen ist.
    Wird für einen aus vom Verein zu vertretenden Gründen ausgefallenen Termin ein Ersatztermin in derselben Woche angeboten, steht es dem Teilnehmer frei, diesen Termin zu nutzen. In diesem Fall wird der Zeitraum nicht wie oben beschrieben verlängert. Nimmt er diesen Ausweichtermin nicht wahr, führt dies zur oben beschriebenen Verlängerung.

    Nimmt ein Workshop-Teilnehmer mit Sammelbeitrag aus von dem Verein nicht zu vertretenen Gründen nicht an einem Termin teil, so bleibt dies ohne Auswirkung auf laufenden Zeitraum des Sammelbeitrags; insbesondere der Zeitpunkt des Auslaufens ändert sich nicht und eine Verlängerung findet nicht statt.
  3. Ermäßigung: Jede Person bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kann den ermäßigten Teilnahmebeitrag zahlen. Bei Zahlung vor Ort oder Anmeldung für den Sammelbeitrag ist ein Altersnachweis mit Lichtbild bereitzustellen. Für den Altersnachweis mindestens geeignet ist ein gültiger Lichtbildausweis, sowie Schüler- und Studentenausweise mit Lichtbild oder Versicherungskarten mit Lichtbild, sofern das Geburtsdatum angegeben ist.
  4. Ausleihen von Unterrichtsmaterialien: Teilnehmer haben die Möglichkeit, nach Ermessen der Workshopleitung Unterrichtsmaterialien wie Tonträger und Bücher des Vereins auszuleihen. Das Ausleihen erfolgt für maximal 14 Tage und unterliegt keiner Leihgebühr.

    Die Ausgabe erfolgt gegen Ausleihquittung mit Angabe des Rückgabedatums. Bei der Ausgabe ist der Workshopleitung ein gültiges Ausweisdokument mit Anschrift des Teilnehmers vorzulegen. Die Workshopleitung hat vollständigen Namen und Anschrift des Teilnehmers zu vermerken. Die Angaben sind nach beanstandungsfreier Rückgabe der Materialien zu löschen.

    Die Rückgabe erfolgt zum Workshoptermin am genannten Datum. Fällt der Termin zum genannten Datum aus, verlängert sich die Leihfrist um eine Woche. Kann der Teilnehmer zum Rückgabetermin nicht zum Workshop erscheinen, hat er sich mit der Workshopleitung oder dem Verein in Verbindung zu setzen und die Materialien auf eigene Kosten zurückzusenden. Die Nachweispflicht der Zustellung obliegt dem Teilnehmer. Lässt der Teilnehmer den Rückgabezeitpunkt ohne Verschulden des Vereins verstreichen, so fällt für jede angefangene Woche der Überziehung eine Gebühr von 3 Euro an.

    Ein Pfand wird für die Entleihung nicht genommen. Bei Beschädigung oder Verlust des Materials ist dieses vom Entleiher zu ersetzen.

Hinweis: Für den Tanz-Workshop ab März 2023 gelten bis zur Bestätigung der neuen Gebührenordnung geringere Beträge. Diese sind der Seite Teilnahmebeitrag [Link] zu entnehmen. Im Übrigen gelten die genannten Bedingungen entsprechend.

Der Vorstand
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